Die Kennzeichnung von Lebensmitteln mittels Thermotransferdruck
Unsere Fleischeinleger und Schlaufenetiketten eignen sich besonders für die Beschriftung mittels Thermotransferdruckverfahren. Mit dem Thermotransferdruck wird eine lebensmittelechte Bedruckung von Etiketten erzeugt, mit der Sie Ihre Ware einfach und sicher kennzeichnen können. Sie können u. a. Etiketten für die Lebensmittelkennzeichnung bedrucken, die als Fleischeinleger, zwecks Preisauszeichnung oder für die Kennzeichnung von Obst und Gemüse vorgesehen sind.
Bei diesem Druckverfahren werden ein Thermotransferdrucker sowie ein Thermotransferfarbband benötigt. Um wisch- und kratzfeste Ausdrucke herzustellen, wird das Farbband des Thermotransferdruckers unter den Druckkopf des Druckers geführt. Dort schmelzen kleine Heizelemente die Farbschicht der Folie und tragen das gewünschte Druckbild auf das Etikett auf. Wir empfehlen Thermotransferfolien aus Wachs-Harz für eine optimale und lebensmittelechte Bedruckung.
Das Thermotransferdruckverfahren ist wirtschaftlich betrachtet eine kostengünstige Möglichkeit, um Etiketten zu bedrucken. Es bietet eine hohe Druckgeschwindigkeit in sehr hoher Qualität und liefert zudem einen lebensmittelechten Druck, der für den Einsatz in der Nahrungsmittelbranche unumgänglich ist (siehe hierzu auch die Informationen zur Lebensmittelkennzeichnungsverordnung im nächsten Absatz).
Das Thermotransferdruckverfahren ist zudem aufgrund der hohen Auflösung auch für das Ablesen von EAN-Codes geeignet. Denn auch sehr detailreiche Barcodes können mit dem Verfahren gedruckt werden. Insbesondere für die Lebensmittelkennzeichnung ist ein Druckverfahren, das sehr kleine Details wiedergibt, vonnöten.
Fleischetiketten gemäß Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
Seit dem 1. Januar 2013 gilt in der EU die neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Diese wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Verordnungen in den europäischen Staaten für die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu vereinheitlichen. Dabei sollen die Verbraucherrechte geschützt und die gleichbleibende Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln gewährleistet werden.
Die Einhaltung dieser Verordnung ist auch bezüglich des Warenversands von Lebensmitteln von Bedeutung. Im Konkreten bedeutet dies, dass nicht nur die eigentlichen Lebensmittel auf ihre Qualität überprüft werden, sondern auch hinsichtlich der richtigen Kennzeichnung genaue Richtlinien erfüllt werden müssen.

Laut der Kennzeichnungsverordnung müssen alle Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, toxikologisch unbedenklich und ausreichend reaktionsträge sein. Denn erst durch diese Eigenschaften wird gewährleistet, dass Stoffe nicht in die Lebensmittel übertragen werden und die Gesundheit des Menschen nicht gefährdet wird. Auch sollen die Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, keinesfalls das Aussehen, den Geruch oder den Geschmack beeinträchtigen.
Verantwortlich für die Umsetzung der neuen EU-Verordnung in Bezug auf die Beschriftung und Etikettierung sind die Hersteller von Etiketten. Sie müssen unter anderem die Unbedenklichkeit der Materialien bestätigen. Zudem dürfen nur Etiketten verkauft werden, die eine Kunststoffschicht besitzen. Bei Fleischeinlegern, also Etiketten, die ohne Sperrschicht zwischen Nahrungsmittel und Verpackung aufgebracht werden, muss vom Etikettenhersteller eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Darauf sind Informationen darüber zu finden, aus welchen zugelassenen und kontrollierten Stoffen die Fleischetiketten hergestellt wurden. Gemahnt werden aber laut EU-Verordnung jene Markeninhaber, die für die Verpackung der Lebensmittelkisten zuständig sind.
Wir, die Etikettendruckerei Felga Etiketten, bieten Ihnen ausschließlich ISEGA-zertifizierte Etiketten mit der entsprechenden, von der EU-Verordnung vorgegebenen Konformitätsbestätigung. Die Fleischeinleger und Schlaufenetiketten, die Sie bei uns erhalten, können Sie also ohne Bedenken für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Nahrungsmittelindustrie einsetzen.
